Beglaubigte Übersetzungen – manchmal muss es amtlich sein:
Als am Landgericht Ravensburg öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Urkundenübersetzerin für Englisch fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Zeugnisse, Urkunden und amtlichen Dokumente an und versehe sie mit dem offiziellen Stempel. Mit der Beglaubigung bescheinige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der jeweiligen Übersetzung.
Der Ablauf ist ganz unkompliziert! Entweder Sie senden mir das zu übersetzende Zeugnis oder die Urkunde im Original per Einschreiben zu und erhalten die beglaubigte Übersetzung dann zusammen mit dem Original wieder per Einschreiben zurück. In dem Fall wird Vorauskasse erbeten.Oder Sie bringen die Dokumente persönlich vorbei und holen die beglaubigten Übersetzungen dann wieder bei mir ab. Die Bezahlung erfolgt dann bei Abholung der Übersetzung.
Alle Ihre Dokumente werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Übersetzung mit Überbeglaubigung (Apostille)
Für das Ausland bestimmte Dokumente erfordern oftmals eine Apostille oder Überbeglaubigung. Mit einer Apostille bestätigt der Präsident des zuständigen Landgerichts die Echtheit der Unterschrift des beeidigten Übersetzers. Die Apostille durch das Landgericht Ravensburg hole ich selbstverständlich für Sie ein. Zu den Dokumenten, die meist beglaubigt übersetzt werden, zählen: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Ledigkeitsbescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Testamente, eidesstattliche Versicherungen, Führungszeugnisse, Führerscheine, Diplome, Arbeitszeugnisse, Schulzeugnisse, Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Vollmachten, Gerichtsbeschlüsse, Approbationsurkunden.